Verfahren nach dem TSGTSG.htmlTSG.htmlshapeimage_3_link_0shapeimage_3_link_1
Eingetragene Lebenspartnerschaft
ArbeitsrechtArbR.htmlshapeimage_5_link_0
AGGAGG.htmlshapeimage_6_link_0
Medzinrecht/
SozialrechtMedSozR.htmlMedSozR.htmlshapeimage_7_link_0shapeimage_7_link_1

Das Le,benspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist am 01. August 2001 in Kraft getreten.


Das LPartG folgt auch in wesentlichen Punkten den Regelungen des Eherechts und enthält eine Vielzahl von Verweisungen auf eherechtliche Regelungen.


Durch das  LPartG erhalten gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehegatten zu bekommen. Das Gesetz stellt, wie auch bei der Ehe, auf die personenstandsrechtliche Zugehörigkeit ab.