Verfahren nach dem TSG
Eingetragene LebenspartnerschaftLPart.htmlLPart.htmlshapeimage_4_link_0shapeimage_4_link_1
ArbeitsrechtArbR.htmlshapeimage_5_link_0
AGGAGG.htmlshapeimage_6_link_0
Medzinrecht/
SozialrechtMedSozR.htmlMedSozR.htmlshapeimage_7_link_0shapeimage_7_link_1

Intersexualität und Transsexualität unterscheiden sich nicht nur medizinisch, sondern auch hinsichtlich der juristischen Abarbeitung.


Problembereiche des TSG liegen bei der Namens- und Personenstandsänderung.


Transsexualität ist zuallererst eine Selbstdiagnose. Wenn sich die Betroffenen sich mit ihrer Situation auseinandergesetzt und für einen entsprechenden Weg entschieden haben, werden sie in der Regel mit einer Fülle von psychologischen, sozialen, ökonomischen und vor allem medizinischen und juristischen Fragen konfrontiert, auf die sie eine ganz persönliche Antwort finden müssen.